Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Dr. Buschmann,
die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, der zum einen die Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Berufsausübung herstellt und zum anderen den besseren Zugang zu Informationen für Frauen ermöglicht.
Mit der Abschaffung des §219a wird das Selbstbestimmung- und Informationsrecht der Frauen gestärkt. Ärztinnen und Ärzte können nicht nur darüber informieren, ob sie Abbrüche vornehmen, sondern auch über Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches informieren ohne dass sie eine Strafverfolgung befürchten müssen.